Wartung & Service für Kältetechnik
Die regelmäßige Wartung Ihrer Kältetechnik
Für die Lebensdauer und den störungsfreien Betrieb Ihrer Industriekälteanlagen, Flüssigkeitskühler und Kaltwassersätze sind fachgerechte und regelmäßige Wartungen und Inspektionen von entscheidender Bedeutung. Das gilt nicht nur für Neuanlagen, um die volle Gewährleistungszeit nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) auszuschöpfen, sondern im besonderen Maße auch für den gesamten Bestand Ihrer älteren Kälteanlagen. Neben den wirtschaftlichen Aspekten sind auch die gesetzlichen Prüfpflichten von Bedeutung. Wir beraten Sie gerne.
Seit 2015 gibt es eine neue Rechtssprechung
In der neuen F-Gase Verordnung EU 517-2014 gilt nicht mehr die Kältemittelfüllmenge der Anlage in kg als Maßstab für die Anzahl der auszuführenden Dichtheitsprüfungen, sondern das CO2- Äquivalent des enthaltenen Kältemittels. Für Anlagen mit einer Kältemittelfüllmenge mit einem CO2- Äquivalent von 5t, oder mehr, sind Dichtheitsprüfungen durchzuführen.
Abweichend davon sind Anlagen mit Füllmenge unter 3kg (6kg hermetische Systeme) bis zum 31.12.2016 von der Prüfung ausgenommen. Ab dem 01.01.2017 gilt dann auch dafür die Regelung gemäß CO2- Äquivalent.
Für Kälte-Klimaanlagen mit einem CO2- Äquivalent von 5t oder größer ist ein Anlagenlogbuch zu führen. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und den Behörden auf Verlangen auszuhändigen.
Es müssen pro Anlagen zwei Logbücher geführt werden (ein Exemplar bei Anlagenbetreiber, zweites Exemplar bei betreuendem Fachbetrieb)! Der für die Anlage berechnete CO2- Äquivalent muss eingetragen werden und entsprechend der benötigte Prüfintervall festgelegt werden.
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